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Wasserentnahme im Landkreis Heidenheim verboten: Verstöße können bis zu 100.000 Euro kosten

2026-07-16 · metricool · Archiv-ID: metricool:152008758287220_1620765963385647
Wasserentnahme im Landkreis Heidenheim verboten: Verstöße können bis zu 100.000 Euro kosten Wegen anhaltender Trockenheit und niedriger Wasserstände untersagt das Landratsamt Heidenheim die Entnahme von Wasser aus sämtlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis. Betroffen sind Bäche, Flüsse, Seen und Quellen. Das Verbot gilt unabhängig davon, auf welche Weise und in welcher Menge Wasser entnommen wird. Damit darf beispielsweise kein Wasser mehr mit Pumpen, Schläuchen, Kanistern, Eimern oder Gießkannen aus einem Gewässer geholt werden. Das gilt auch dann, wenn das Wasser lediglich zur Bewässerung eines Gartens oder landwirtschaftlicher Flächen verwendet werden soll. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite des Landkreises in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. September 2026. Sollte die Trockenheit anhalten, kann das Verbot verlängert werden. Der Landkreis hatte bereits Ende Juni auf sinkende Wasserstände und zunehmend kritische Bedingungen für Fische und andere Wasserlebewesen hingewiesen. Auch genehmigte Entnahmen werden eingeschränkt Wer bereits über eine wasserrechtliche Erlaubnis verfügt, muss die Wasserentnahme auf das zwingend notwendige Minimum reduzieren. Sämtliche Auflagen der jeweiligen Genehmigung sind weiterhin einzuhalten. Enthält die Erlaubnis eine Regelung für Niedrigwasserzeiten oder Allgemeinverfügungen, kann die Entnahme vollständig untersagt sein. In begründeten Ausnahmefällen kann die untere Wasserbehörde eine widerrufliche Ausnahme erteilen. Voraussetzung ist, dass überwiegende Gründe des Allgemeinwohls vorliegen oder das Verbot im konkreten Fall zu einer unzumutbaren Härte führen würde. Eine Ausnahme muss vor der Wasserentnahme beantragt und genehmigt werden. Schutz von Fischen, Pflanzen und Grundwasser Grund für die Maßnahme sind die Folgen der anhaltenden Trockenheit. Trotz einzelner Regenfälle führen viele kleinere Bäche und Flüsse nur noch wenig Wasser. Die Prognosen gehen überwiegend von weiter sinkenden Wasserständen aus. Bei niedrigem Wasserstand erwärmen sich Gewässer schneller. Gleichzeitig kann der Sauerstoffgehalt sinken. Dadurch verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen. Weitere Entnahmen würden die Situation zusätzlich verschärfen und könnten langfristige ökologische Schäden verursachen. Das Verbot betrifft ausschließlich die Entnahme aus oberirdischen Gewässern. Es handelt sich nicht um ein allgemeines Verbot zur Nutzung von Leitungswasser. Das Landratsamt empfiehlt dennoch, Regenwasser von Dachflächen in Zisternen oder Teichen zu sammeln und in Trockenzeiten zu verwenden. Wo keine Speicherung möglich ist, sollte Regenwasser möglichst versickern und damit zur Grundwasserneubildung beitragen. Kontrollen und hohe Bußgelder angekündigt Die Einhaltung des Verbots wird nach Angaben des Landratsamtes kontrolliert. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Quelle: Landratsamt Heidenheim //tfh(k) #Wasserentnahmeverbot #Trockenheit #Niedrigwasser #Gewässerschutz #Wassermangel #Brenz #LandratsamtHeidenheim #Heidenheim #Giengen #Herbrechtingen #Niederstotzingen #SontheimAnDerBrenz #Natursschutz #Presse #landkreisheidenheim #Heidenheimer #Zeitung #HDHNews #Heidenheimnews
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