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Berufung verworfen: 21 Monate Haft für 41-Jährigen aus Königsbronn bleiben bestehen

2026-09-19 · metricool · Archiv-ID: metricool:152008758287220_1683949977067245
Berufung verworfen: 21 Monate Haft für 41-Jährigen aus Königsbronn bleiben bestehen Das Landgericht Ellwangen hat die Berufung eines 41-Jährigen aus Königsbronn gegen die Höhe seiner Freiheitsstrafe verworfen. Damit bleibt es bei der vom Amtsgericht Heidenheim verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Mann war im März vom Amtsgericht Heidenheim verurteilt worden. Gegenstand des Verfahrens waren unter anderem der Besitz kinderpornografischer Inhalte sowie ein Online-Chat, in dem der Mann versucht hatte, ein zwölfjähriges Mädchen für einen sexuellen Missbrauch in seiner Wohnung in Königsbronn zu organisieren. Zu einem tatsächlichen Missbrauch kam es nicht. Vor der Berufungsverhandlung hatte der Angeklagte sein Rechtsmittel auf die Rechtsfolgen beschränkt. Die Schuldfrage war damit vor dem Landgericht nicht mehr Gegenstand der Verhandlung. Geprüft wurde ausschließlich, ob die vom Amtsgericht verhängte Strafe Bestand haben sollte. Die Verteidigung beantragte eine Reduzierung auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zur Begründung verwies sie unter anderem auf eine sogenannte Geständnisfiktion sowie auf die Berufstätigkeit des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft beantragte dagegen, die Berufung zu verwerfen. Sie bewertete die zugrunde liegenden Taten als besonders schwerwiegend und führte zudem an, dass aus ihrer Sicht kein ernsthaftes Bemühen des Angeklagten um eine therapeutische Behandlung erkennbar sei. Das Landgericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und bestätigte damit die Strafe von einem Jahr und neun Monaten. Der Vorsitzende Richter bezeichnete den der Verurteilung zugrunde liegenden Chataustausch bei der Urteilsverkündung als „besonders widerlich“. Die Kammer äußerte zudem die Sorge, dass es erneut zu vergleichbarem Verhalten kommen könnte. Eine höhere Strafe konnte das Landgericht in dem Berufungsverfahren nicht verhängen. Wegen des sogenannten Verschlechterungsverbots darf ein Urteil grundsätzlich nicht zum Nachteil eines Angeklagten geändert werden, wenn ausschließlich dieser ein Rechtsmittel eingelegt hat. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten steht innerhalb einer Woche die Revision zum Oberlandesgericht Stuttgart offen. //mb(k) #Königsbronn #Ellwangen #Heidenheim #Landgericht #Justiz #Gerichtsverfahren #Urteil #LandkreisHeidenheim #Presse #HDHNews #HeidenheimNews
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